AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Mietwagenbedingungen
Im Rahmen dieser Vereinbarung vermietet die individuelle Autovermietung Rent Expert Kavala dem unterzeichnenden Mieter das hier aufgeführte Auto (einschließlich aller Autos, die es ersetzen) gemäß den folgenden Bedingungen und Vereinbarungen sowie den auf der Vorderseite aufgeführten vollständig vom Mieter akzeptiert.
1.Der Mieter erhielt das von ihm begutachtete und für ihn absolut gefällige Fahrzeug in ausgezeichnetem Zustand und für die Nutzung und den Zweck, für den er es mietet, geeignet. Der Mieter ist verpflichtet, Rent Expert Kavala das Auto und alle Formulare, Werkzeuge und Zubehörteile (Ersatzteile, Wagenheber, Werkzeuge, Apotheke, Feuerlöscher, Dreieck, Antenne), die es begleiten, in dem Zustand zurückzugeben, in dem es erhalten wurde, und an dem hierin definierten Ort und Zeitpunkt.
Im gegenteiligen Fall und nach Ablauf der vereinbarten Rückgabezeit ist der Mieter verpflichtet, an Rent Expert Kavala die übliche Nutzungsentschädigung sowie Ersatz für etwaige positive und negative Schäden zu zahlen. Nach 30 Minuten ab der vereinbarten Lieferzeit des Autos wird dem Mieter ein (1) zusätzlicher Miettag berechnet. Rent Expert Kavala behält sich das Recht vor, den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, jedoch auf seine Kosten, von überall und mit allen Mitteln wiederzuerlangen, in jedem Fall, in dem nach eigenem Ermessen ein Risiko besteht Schäden oder Verlust des Fahrzeugs sowie das Risiko des Nichterhalts einer Entschädigung. Rent Expert Kavala hat, außer im oben genannten Fall, das Recht, den Besitz und die Nutzung des Autos wiederzuerlangen, wenn es unter Verstoß gegen die Bedingungen dieses Vertrages oder die vorgegebene Mietdauer verwendet wurde oder wird.
2. Während der gesamten Mietdauer sind der Mieter und jeder, der diesen Vertrag unterzeichnet, verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs entsprechend dem Zweck und der aktuellen Nutzung des Fahrzeugs auf seinen mechanischen Zustand, das Vorhandensein von Öl, Wasser usw. zu überprüfen Reifen und seine Sicherheit, ihn mit den Sicherheitssystemen zu verriegeln und zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl zu verhindern oder allgemein seinen Wert zu mindern.
3. Möchte der Mieter die Miete des Autos verlängern, ist er verpflichtet, Rent Expert Kavala mindestens 24 Stunden vor Mietende schriftlich zu benachrichtigen, um die entsprechende schriftliche Genehmigung, falls vorhanden, einzuholen. Unterlässt er dies, macht er sich wegen illegaler Nutzung und Besitzes des Fahrzeugs zivil- und strafrechtlich haftbar.
4.Der Mieter muss die geltenden Bestimmungen der K.O.K. sowie alle anderen Bestimmungen der Verkehrspolizei. Bei Verhängung eines Bußgeldes wegen Verstößen gegen die K.O.K. Die Strafe und das Bußgeld trägt ausschließlich der Mieter, falls die Kennzeichen des Fahrzeugs von den zuständigen Behörden durch Verschulden des Mieters wegen Verstoßes gegen den Kodex entfernt werden oder Falschparken, dann werden dem Mieter 15 Euro pro Tag und für jeden Tag der Einbehaltung der Kennzeichen des Autos durch die zuständigen Behörden berechnet, zuzüglich 40 Euro Verwaltungskosten.
5. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug zu verwenden für:
a) Schwere Sachen und Gepäck zu tragen
b) mehr Personen zu befördern, als in der Zulassung angegeben
c) an Dritte vermieten,
d) um Autorennen zu verfolgen oder daran teilzunehmen;
e) es von anderen fahren zu lassen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.
f) um es für illegale Energie, Transport zu verwenden.
6. Im Falle eines Unfalls oder sonstigen Vorfalls (Feuer, Diebstahl usw.) ist der Mieter oder der zusätzliche Fahrer unverzüglich zu Folgendem verpflichtet:
a) keine Schuld oder Schuld und Ansprüche Dritter in irgendeiner Weise direkt oder indirekt anzuerkennen
b) den Namen und die Adresse der Augenzeugen sowie den Namen und die Adresse des Fahrers und die Details des Autos, mit dem das Auto kollidierte, notieren
c) die Polizei zu verständigen, um das Verschulden des Dritten festzustellen und eventuell vorhandene Verletzungen zu behandeln
d) Rent Expert Kavala unverzüglich telefonisch oder auf andere Weise unter den in der Versicherungspolice aufgeführten Telefonnummern zu kontaktieren.
e) Informationen von Dritten sammeln
f) möglichst den Unfallort und die am Unfall beteiligten Fahrzeuge fotografieren.
Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden im Geschäft Rent Expert Kavala eine Unfall-/Diebstahlserklärung auszufüllen und zu unterzeichnen und alle mit dem Unfall verbundenen Dokumente oder Informationen einzureichen. Bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall innerhalb von 24 Stunden schriftlich bei der nächstgelegenen Polizeibehörde zu melden.
7. Das Auto darf nur vom Mieter und einem zusätzlichen Fahrer gefahren werden, der im Mietvertrag angegeben ist. Beide Fahrer müssen zwischen 18 und 70+ Jahre alt sein und einen griechischen/europäischen oder internationalen Führerschein (zusammen mit dem Original-Führerschein jedes Landes) besitzen, der gültig ist und vor mindestens einem (1) Jahr ausgestellt wurde.
8. Die Benzinkosten trägt der Mieter.
9. Die regelmäßige Autowartung wird von Rent Expert Kavala durchgeführt. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug im Schadensfall zu reparieren. Autoreifen werden aufgrund körperlicher Abnutzung in regelmäßigen Abständen ausgetauscht. Schäden durch Missbrauch des Autos, wie z. B. die Zerstörung von Gehwegreifen und Schlaglöchern, gehen zu Lasten des Mieters.
10. Es ist verboten, das Auto ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters auf Schiffe zu verladen. In diesen Fällen wird eine entsprechende Gebühr für den besonderen Versicherungsschutz erhoben.
11. Das Auto darf Griechenland nicht verlassen
12. Der Transport von brennbaren Materialien, Schadstoffen, Drogen und anderen Dingen, die nichts mit diesem Vertrag zu tun haben, ist untersagt, ebenso wie die Verwendung des Autos als Instrument zur Begehung einer illegalen oder kriminellen Handlung. Der Verstoß gegen diese Bedingung sowie der daraus entstehende Schaden gehen zu Lasten des angeheuerten Fahrers.
13. Rent Expert Kavala ist nicht verantwortlich für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Mieters sowie derjenigen, die während des Mietverhältnisses im Mietwagen mitfahren.
14. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rent Expert Kavala nicht für positive oder nachteilige Schäden haftet, die dem Mieter oder Dritten während des Mietverhältnisses entstehen, und aus dem oben genannten Grund keine Ansprüche gegen Rent Expert Kavala geltend gemacht werden können.
15. Der Mieter stimmt der detaillierten Erfassung seiner personenbezogenen Daten in einer elektronischen Datei bei Rent Expert Kavala zu. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Rent Expert Kavala das Recht hat, diese Informationen zu verwenden, wenn der Mieter während des Mietverhältnisses unwahre Angaben macht oder gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt, und diese Informationen im Verdachtsfall an die Behörden des Landes zu übermitteln. Straftat oder sonstige Straftat.
16. Haustiere. Haustiere sind nicht erlaubt.
Versicherungsbedingungen:
Notwendige Voraussetzung für die Haftungsfreistellung, der Schaden ist nicht nachweislich auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zurückzuführen.
Deckt Folgendes nicht ab:
1. Beschädigung des Innenraums des Autos
Bußgelder bei Verstößen gegen das K.O.K.
2. Mechanische Schäden, die durch das Verschulden des Fahrers verursacht werden
Schäden an Außenspiegeln
Reifenschaden
Schaden an der Unterseite des Autos
Schlossbruch - beschädigte Schlösser
Verlust der Autoantenne
Schäden am Fahrzeug, die durch Verstoß gegen K.O.K. (STOP-Verstoß, Ampelverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.)
Kein Versicherungsschutz besteht:
- beim Transport des Fahrzeugs per Schiff
- wenn festgestellt wird, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
- für Schäden, die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen verursacht wurden
- für Bodenschäden, Räder, Schalen, Reifen, Spiegel, Antenne, Kristalle und Innenraum
- für den Verlust persönlicher Gegenstände im Fahrzeug
- für Unfälle, die von einem nicht im Mietvertrag genannten Fahrer verursacht wurden
- bei Verlust oder Zerstörung des Fahrzeugschlüssels
- für den Verlust oder die Zerstörung von GPS-Navi-Geräten, Kindersitzen, Schneeketten oder anderem Zubehör.
Der Mieter ist für den Ersatz und die Reparatur von Schäden verantwortlich, die an einem Fahrzeug verursacht wurden, wenn nachgewiesen wird, dass:
1. Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
2. Er hat nach einem Unfall nicht angehalten und die notwendigen Maßnahmen nicht ergriffen, wie z vom Ort des Unfalls, bevor die Verkehrspolizei und ein Vertreter der Versicherungsgesellschaft am Unfallort eintrafen.
3. Er hat das Auto für illegale und illegale Zwecke benutzt, z.B. Schmuggel, Diebstahl, illegaler Transport von Gegenständen und Waren.
4. Fahren mit überladenem Auto, z.B. Während es Sicherheitsgurte für vier Personen gibt, beförderte das Auto fünf Personen.
5. Das Auto wurde von jemandem gefahren, dessen Name nicht im Mietvertrag stand.
6. Verwenden Sie das Auto für jede Art von Rennen oder Wettbewerben.
7. Fahren des Autos auf nicht zugelassenen Straßen wie Stränden, ungeeigneten Straßen, Bergen usw.
8. Er fuhr das Auto ohne Beachtung der Straßenverkehrsordnung K.O.K, z.B. Verletzung von Ampeln, STOP-Signal, Geschwindigkeitsbegrenzung, vorgeschalteter Eingabe usw.
Versicherungspakete:
Standardversicherung (S.D.W): Im Falle eines Unfalls, Schadens oder Diebstahls, unabhängig von Ihrer Schuld, muss der Mieter den gesamten verursachten Schaden bezahlen.
Teilkaskoversicherung (C.D.W): Im Falle eines Unfalls oder Schadens, unabhängig von Ihrer Schuld, muss der Mieter die Selbstbeteiligung bis zu 700 € für die Behebung des entstandenen Schadens sowie für den Diebstahl des Fahrzeugs zahlen.
Vollkaskoversicherung (F.D.W): Im Falle eines Unfalls, Schadens oder Diebstahls mit Ihrer Schuld, muss der Mieter keine Selbstbeteiligung für den entstandenen Schaden zahlen.
(Gilt nicht für den Unterboden des Fahrzeugs und die Reifen.)